Aromapflege und Recht

Dauer 1 Tag, 9.00 - 16.00 Uhr
Teilnehmer max 20 Personen
Zielgruppe Fachpersonal
Im Seminarpreis enthalten

Seminarunterlagen, Arbeitsmaterial,
Pausengetränke, Obst und Kekse

Fortbildungsstunden 7 Maßnahmestunden

Überlegungen zu mehr Rechtssicherheit in der Aromapflege

→ Fortbildung laut § 63, § 104c GuKG

Maßnahmen der Aromaanwendungen gelten im Sinne der gesundheitsrechtlichen Terminologie als komplementäre Anwendungen zu etablierten Vorgehensweisen im Bereich der pflegerischen Kernkompetenzen sowie bei medizinisch-diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Kompetenzen. Bei der Festlegung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen der Aromatherapie sowie der Aromapflege besteht eine strenge Bindung an die berufsgesetzlich normierten Berufspflichten, Berufsbilder sowie Kompetenz- und Handlungsbereiche.

Inhalte

  • Aromapflege als Teil der Berufsbilder in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Grundlegende Aspekte der Berufspflichten und Kompetenzen in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Spezielle Anwendungsfragen bei der Aromapflege
  • Bildungsaspekte (Ausbildung-Fortbildung-Weiterbildung)
  • Abgrenzung "Aromapflege - Gewerberecht"
  • Diskussion ausgewählter Praxisbeispiele mit rechtlicher Relevanz

 


Christian Gepart

Mag. Dr. Christian Gepart

übte mehrere Jahre den Beruf des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers aus und ist heute Rechtsanwalt in Wien mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesundheits-, Arbeits- und Haftungsrecht. Er ist Lehrender an mehreren Fachhochschulen (insbesondere Fachhochschule Wiener Neustadt und IMC Fachhochschule Krems) und ständiges Redaktionsmitglied der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht.


Termine & Anmeldung

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Bei Fragen zum Seminar oder zur Anmeldung kannst Du Dich gerne telefonisch +43 5672 64942 oder via E-Mail info@aromapflege.com an uns wenden.

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